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Was zahlt die Zahnzusatzversicherung?

Ihr Eigenanteil auf einen Blick

Was zahlt Zahnzusatzversicherung bei einer Krone für 1.000 Euro? Mit einem 90-Prozent-Tarif bleiben nur 76 Euro Eigenanteil.

Das Wichtigste in Kürze

  • check Was zahlt Zahnzusatzversicherung bei Zahnersatz? Je nach Tarif zwischen 70 und 100 Prozent der Kosten, die nach dem Kassenzuschuss übrig bleiben.
  • check Bei einer Keramikkrone für 1.000 Euro sinkt der Eigenanteil mit einem 90-Prozent-Tarif von 761 auf nur 76 Euro.
  • check Die Zahnstaffel begrenzt die Erstattung in den ersten Jahren auf 800 bis 1.750 Euro, je nach Tarif.
  • check Bereits angeratene Behandlungen sind vom Schutz ausgeschlossen. Frühzeitig abschließen lohnt sich.
  • check Zahnreinigung, Kieferorthopädie und Bleaching erstatten viele Tarife zusätzlich mit einem Jahreslimit.
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Inhaltsverzeichnis

1. Was deckt eine Zahnzusatzversicherung ab?

Was zahlt die Zahnzusatzversicherung, und wo endet die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse? Die Antwort lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Die Zahnzusatzversicherung erstattet den Anteil, den die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von der Behandlungsart und dem gewählten Tarif ab.

Die GKV arbeitet beim Zahnersatz mit einem Festzuschuss-System. Sie übernimmt 60 Prozent der Regelversorgungskosten, bei regelmäßig geführtem Bonusheft steigt der Anteil auf 70 Prozent (nach fünf Jahren) oder 75 Prozent (nach zehn Jahren). Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Bei einer Vollkeramikkrone oder einem Implantat kann dieser Eigenanteil schnell mehrere hundert Euro betragen.

Eine Zahnzusatzversicherung greift genau an dieser Stelle. Sie übernimmt je nach Tarif zwischen 70 und 100 Prozent des Rechnungsbetrags, der nach dem GKV-Zuschuss übrig bleibt. Die Leistungen lassen sich in fünf Kategorien einteilen.

  • Zahnersatz: Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate. Die häufigste und teuerste Leistungskategorie. Erstattung je nach Tarif 75 bis 100 Prozent.
  • Prophylaxe: Professionelle Zahnreinigung (PZR) und Fluoridierung. Die GKV übernimmt die PZR nicht als Pflichtleistung. Zahnzusatzversicherungen erstatten in der Regel 100 Prozent, begrenzt auf ein Jahreslimit von 100 bis 275 Euro.
  • Zahnbehandlung: Hochwertige Füllungen, Wurzelbehandlungen und Parodontosebehandlung. Erstattung zwischen 80 und 100 Prozent.
  • Kieferorthopädie: Zahnspangen und Aligner für Erwachsene. Die GKV zahlt für Erwachsene nichts, Tarife erstatten je nach Anbieter 0 bis 100 Prozent mit absoluten Limits von 1.600 bis 8.000 Euro.
  • Spezialleistungen: Bleaching, Aufbissschienen gegen CMD oder Vollnarkose. Nur ausgewählte Tarife decken diese Bereiche ab.

Der Dreiklang bei jeder Zahnarztrechnung lautet: GKV zahlt einen festen Zuschuss, die Zahnzusatzversicherung übernimmt den Großteil des Rests, und der Patient trägt nur noch einen kleinen Eigenanteil. Wie groß dieser Eigenanteil tatsächlich ausfällt, zeigen die folgenden Abschnitte anhand konkreter Rechenbeispiele für Kronen, Implantate und Zahnreinigung.

Quellen: Verbraucherzentrale | KZBV

2. Zahnersatz: Kronen, Brücken und Prothesen

Zahnersatz ist der häufigste Grund, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Kein anderer Leistungsbereich verursacht so hohe Eigenanteile, denn die GKV deckt nur die Regelversorgung ab. Wer eine Vollkeramikkrone statt einer metallischen Standardkrone wählt, zahlt die Differenz aus eigener Tasche.

Das Festzuschuss-System der GKV funktioniert befundorientiert: Bei einer zerstörten Zahnkrone (Befund 1.1) liegt der Festzuschuss ohne Bonusheft bei 239,03 Euro. Mit fünf Jahren Bonusheft steigt er auf 278,87 Euro, mit zehn Jahren auf 298,79 Euro. Diese Beträge sind fix und gelten unabhängig davon, ob Sie sich für eine Metallkrone oder eine hochwertige Keramikversion entscheiden.

Rechenbeispiel: Vollkeramikkrone

Eine Vollkeramikkrone im Seitenzahnbereich kostet zwischen 800 und 1.200 Euro. Rechnen wir mit 1.000 Euro Gesamtkosten und einem Tarif, der 90 Prozent des Rechnungsbetrags erstattet (zum Beispiel Allianz Mein Zahnschutz 90 für 23,58 Euro monatlich).

Position Betrag
Gesamtkosten Vollkeramikkrone 1.000 Euro
GKV-Festzuschuss (60 %) 239 Euro
Verbleibender Betrag 761 Euro
ZZV-Erstattung (90 %) 685 Euro
Ihr Eigenanteil 76 Euro

Ohne Zahnzusatzversicherung hätten Sie bei diesem Beispiel 761 Euro selbst bezahlt. Mit der Versicherung bleiben 76 Euro übrig. Bei einer hochwertigen Zahnbrücke aus Keramik, die zwischen 1.500 und 2.500 Euro kosten kann, fällt die Ersparnis noch deutlicher aus: Der GKV-Festzuschuss für eine Zahnbrücke beträgt je nach Bonusheft 553 bis 691 Euro.

Die Erstattungssätze für Zahnersatz variieren je nach Tarif zwischen 75 und 100 Prozent. Ein günstiger Einstiegstarif mit 75 Prozent Erstattung kann bei einer Krone bereits den Eigenanteil um mehrere hundert Euro senken. Hochwertige Tarife mit 100 Prozent übernehmen den gesamten Restbetrag nach dem Festzuschuss.

Das zahntechnische Honorar für eine Vollkrone liegt laut Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zwischen 217 und 330 Euro. Hinzu kommen Material- und Laborkosten, die den Großteil der Rechnung ausmachen. Gerade bei hochwertigen Materialien wie Vollkeramik übersteigen die Gesamtkosten den GKV-Festzuschuss deutlich. Das erklärt, warum Zahnersatz der Leistungsbereich ist, in dem sich eine Zahnzusatzversicherung am schnellsten rechnet.

Alle Zahnersatz-Typen mit Kosten, Festzuschüssen und Erstattungsbeispielen vergleicht unser Ratgeber Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz: Was wird erstattet? .

Quellen: Verbraucherzentrale | KZBV

3. Implantate: Die teuerste Behandlung absichern

Ein Zahnimplantat im Seitenzahnbereich kostet zwischen 1.800 und 3.500 Euro, im Frontzahnbereich sogar 2.500 bis 4.500 Euro. Die GKV behandelt ein Implantat jedoch nicht anders als eine Brücke: Sie zahlt den Festzuschuss für die Zahnlückenversorgung (Befund 2.1), also 553 bis 691 Euro je nach Bonusheft. Den Rest der Rechnung tragen Sie ohne Zusatzversicherung vollständig selbst.

Alles zu Implantat-Erstattung, Tarifvergleich und Besonderheiten bei Vorerkrankungen erläutert unser Ratgeber Zahnzusatzversicherung für Implantate: Was zahlt welcher Tarif? .

Das zahntechnische Honorar allein für die Implantatinsertion liegt laut GOZ bei 200 bis 304 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das Implantat selbst, die Krone, gegebenenfalls ein DVT (digitale Volumentomographie für 210 bis 291 Euro) und in manchen Fällen ein Knochenaufbau. Diese Einzelposten summieren sich schnell.

Rechenbeispiel: Implantat mit Zahnstaffel-Effekt

Was passiert, wenn Sie ein Implantat im ersten Versicherungsjahr brauchen? Nehmen wir den Concordia ZAHN SORGLOS 100 (32,67 Euro monatlich, 100 Prozent Erstattung) als Beispiel. Dieser Tarif erstattet zwar den vollen Rechnungsbetrag, begrenzt die Leistung im ersten Jahr aber auf 1.500 Euro (Zahnstaffel).

Position Jahr 1 Ab Jahr 4
Gesamtkosten Implantat 3.000 Euro 3.000 Euro
GKV-Festzuschuss 553 Euro 553 Euro
Verbleibender Betrag 2.447 Euro 2.447 Euro
ZZV-Erstattung (100 %) 1.500 Euro (Staffel-Limit) 2.447 Euro (unbegrenzt)
Ihr Eigenanteil 947 Euro 0 Euro

Der Unterschied ist erheblich. Im ersten Versicherungsjahr bleiben trotz 100-Prozent-Tarif noch 947 Euro Eigenanteil, weil die Zahnstaffel die maximale Erstattung deckelt. Ab dem vierten Jahr greift keine Begrenzung mehr, und der Eigenanteil sinkt auf null. Wer weiß, dass eine Implantatbehandlung ansteht, sollte die Versicherung deshalb rechtzeitig abschließen.

Ohne jede Versicherung hätten Sie bei 3.000 Euro Gesamtkosten einen Eigenanteil von rund 2.447 Euro getragen. Selbst im ungünstigsten Fall (Jahr 1 mit Zahnstaffel) spart die Versicherung in diesem Beispiel 1.500 Euro. Bei einem Frontzahn-Implantat mit Kosten von 2.500 bis 4.500 Euro fällt der Eigenanteil ohne Versicherung noch höher aus.

Eine Besonderheit: Der DFV Zahnschutz Exklusiv 100 erstattet als einer der wenigen Tarife auch bereits angeratene Implantatbehandlungen. Bei den meisten anderen Tarifen gilt der Ausschluss für angeratene Behandlungen. Für alle, die bereits einen Kostenvoranschlag für ein Implantat haben, kann das den entscheidenden Unterschied machen.

Quellen: Verbraucherzentrale | KZBV | checkfox.de

4. Zahnreinigung, KFO und Spezialleistungen

Die professionelle Zahnreinigung kostet zwischen 70 und 150 Euro pro Sitzung. Die GKV übernimmt diese Leistung nicht als Pflichtleistung, einige Kassen zahlen freiwillig einen Zuschuss von 20 bis 100 Euro. Wer zweimal im Jahr zur PZR geht, bleibt ohne Versicherung auf 140 bis 300 Euro jährlich sitzen.

Detaillierte Informationen zu Erstattungsmodellen und welche Tarife die PZR am besten abdecken, finden Sie in unserem Ratgeber Zahlt die Zahnzusatzversicherung die Zahnreinigung? .

Die Zahnzusatzversicherung übernimmt die Zahnreinigung in fast allen Tarifen zu 100 Prozent, allerdings mit einem Jahreslimit. Dieses Limit liegt je nach Tarif zwischen 100 und 275 Euro pro Jahr. Beim Concordia ZAHN SORGLOS 100 sind es 275 Euro jährlich, beim Janitos JA dental 75plus 120 Euro (inklusive Bleaching). Für die meisten Versicherten reicht das Budget für zwei PZR-Sitzungen pro Jahr.

Kieferorthopädie für Erwachsene

Eine kieferorthopädische Behandlung für Erwachsene kostet zwischen 1.000 und 6.500 Euro. Die GKV zahlt für Erwachsene grundsätzlich nichts, mit einer einzigen Ausnahme: kieferchirurgische Eingriffe bei schweren Anomalien. Wer als Erwachsener eine Zahnspange oder Aligner benötigt, trägt die Kosten vollständig selbst.

Bei der Zahnzusatzversicherung unterscheiden sich die Tarife in diesem Punkt erheblich. Der Concordia ZAHN SORGLOS 100 erstattet 100 Prozent bis zu einem Limit von 8.000 Euro, auch für Erwachsene. Der Janitos JA dental 75plus hingegen leistet bei KFO nur im Unfallfall. Wer eine Zahnspange für sich selbst plant, muss den Tarif gezielt darauf prüfen.

Welche Tarife KFO für Erwachsene abdecken und was Invisalign & Co. kosten, erklärt unser Ratgeber Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie für Erwachsene .

Bleaching, Aufbissschienen und mehr

Einige Tarife gehen über die klassischen Leistungsbereiche hinaus. Bleaching wird zum Beispiel vom Nürnberger Komfort 80 mit bis zu 200 Euro alle zwei Jahre erstattet, beim Concordia ZAHN SORGLOS 100 sind es bis zu 500 Euro alle vier Jahre. Aufbissschienen bei Kiefergelenksbeschwerden (CMD) erstatten die meisten Tarife im Rahmen der Zahnbehandlung. Eine Vollnarkose beim Zahnarzt ist dagegen nur in wenigen Tarifen enthalten.

Die Faustregel bei Spezialleistungen: Je breiter der Tarif aufgestellt ist, desto höher liegt in der Regel der monatliche Beitrag. Prüfen Sie vor dem Abschluss, welche Leistungen Sie tatsächlich nutzen werden.

Welche Tarife Bleaching, Knirscherschienen und Narkose konkret erstatten und wie hoch die Limits ausfallen, erklärt unser Ratgeber ZZV-Spezialleistungen: Bleaching, Narkose, Knirscherschiene & mehr .

Quellen: Verbraucherzentrale | checkfox.de

5. Zahnstaffel und Leistungsbegrenzungen

Die Zahnstaffel ist eine kumulative Erstattungsgrenze, die in den ersten Versicherungsjahren gilt. Sie begrenzt nicht den Erstattungsprozentsatz, sondern den maximalen Euro-Betrag, den die Versicherung insgesamt auszahlt. Ab einem bestimmten Jahr (meist Jahr 4 oder 5) entfällt die Begrenzung vollständig.

Zahnstaffel und Wartezeit werden häufig verwechselt. Die Zahnstaffel ist keine Wartezeit. Bei 37 von 38 Tarifen im Privadent-Vergleich gibt es keine allgemeine Wartezeit. Die Erstattung beginnt sofort, nur der maximale Betrag steigt über die Jahre an.

Wie stark sich die Zahnstaffeln zwischen Tarifen unterscheiden, zeigt diese Übersicht.

Tarif Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Ab Jahr 5
Nürnberger Komfort 80 800 Euro 1.600 Euro 2.400 Euro 3.200 Euro Unbegrenzt
Janitos JA dental 75plus 1.000 Euro 2.000 Euro 3.000 Euro 4.000 Euro Unbegrenzt
Allianz Mein Zahnschutz 90 1.000 Euro 2.000 Euro 3.000 Euro Unbegrenzt Unbegrenzt
Concordia ZAHN SORGLOS 100 1.500 Euro 3.000 Euro 4.500 Euro Unbegrenzt Unbegrenzt
DFV Zahnschutz Exklusiv 100 1.750 Euro 3.500 Euro 5.250 Euro 7.000 Euro Unbegrenzt

Der Nürnberger Komfort 80 erlaubt im ersten Jahr maximal 800 Euro Erstattung, der DFV Zahnschutz Exklusiv 100 dagegen 1.750 Euro. Wer kurzfristig eine teure Behandlung erwartet, sollte auf eine möglichst hohe Erstattungsgrenze in den ersten Jahren achten. Wer langfristig plant, profitiert davon, dass der Allianz-Tarif bereits ab Jahr 4 unbegrenzt erstattet.

Angeratene Behandlungen: Das zentrale Ausschlusskriterium

Behandlungen, die vor Vertragsabschluss bereits vom Zahnarzt empfohlen oder geplant wurden, sind generell ausgeschlossen. Das ist eine Standardklausel bei allen Tarifen. Wenn Ihr Zahnarzt Ihnen heute eine Krone empfiehlt und Sie morgen eine Versicherung abschließen, wird diese Krone nicht erstattet. Deshalb lohnt sich ein frühzeitiger Abschluss, solange noch kein konkreter Behandlungsbedarf besteht.

Die Zahnstaffel-Werte in der Tabelle sind kumulativ. Das bedeutet: Im zweiten Jahr stehen Ihnen nicht zusätzlich 1.500 Euro zur Verfügung, sondern insgesamt 3.000 Euro abzüglich der bereits erstatteten Beträge aus dem ersten Jahr. Haben Sie im ersten Jahr 1.200 Euro beansprucht, bleiben im zweiten Jahr noch 1.800 Euro übrig. Planen Sie größere Behandlungen, kann es sich lohnen, diese auf zwei Versicherungsjahre zu verteilen.

Quellen: Verbraucherzentrale | test-zahnzusatzversicherung.de

6. Wann zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht?

Genauso wichtig wie die Frage, was eine Zahnzusatzversicherung erstattet, ist die Frage, wann sie nicht zahlt. Vier Situationen führen regelmäßig dazu, dass Leistungsanträge abgelehnt werden.

Wenn Sie Vorerkrankungen oder fehlende Zähne haben, erklärt unser Ratgeber Zahnzusatzversicherung trotz fehlender Zähne und Vorerkrankungen , welche Tarife trotzdem Schutz bieten.

Bereits angeratene Behandlungen

Hat Ihr Zahnarzt vor Vertragsabschluss eine Behandlung empfohlen, angeraten oder geplant, ist diese vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Behandlung bereits begonnen haben oder nicht. Allein die dokumentierte Empfehlung reicht aus. Der DFV Zahnschutz Exklusiv 100 bildet hier eine Ausnahme: Er erstattet auch bereits angeratene Implantatbehandlungen.

Laufende Behandlungen

Behandlungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns bereits laufen, werden ebenfalls nicht erstattet. Ein Beispiel: Sie haben bereits einen Heil- und Kostenplan für eine Brücke beim Zahnarzt eingereicht und schließen danach eine Versicherung ab. Die Kosten dieser Brücke übernimmt der neue Tarif nicht.

Leistungen über der Zahnstaffel

In den ersten Versicherungsjahren begrenzt die Zahnstaffel die maximale Erstattung. Kostet eine Behandlung mehr als das Staffel-Limit, tragen Sie den übersteigenden Betrag selbst. Beim Nürnberger Komfort 80 liegt das Limit im ersten Jahr bei 800 Euro, beim DFV Zahnschutz Exklusiv 100 bei 1.750 Euro.

Nicht abgedeckte Leistungen je nach Tarif

Nicht jeder Tarif deckt alle Leistungsbereiche ab. Kieferorthopädie für Erwachsene ist ein typisches Beispiel: Der Janitos JA dental 75plus erstattet hier nichts (außer bei Unfall), während der Concordia ZAHN SORGLOS 100 bis zu 8.000 Euro übernimmt. Auch Bleaching, Vollnarkose oder CMD-Behandlungen sind nicht in jedem Tarif enthalten. Prüfen Sie vor Abschluss, welche Leistungsbereiche der Tarif konkret abdeckt.

Wer einen Tarif wechseln möchte, weil der aktuelle bestimmte Leistungen nicht abdeckt, kann das in der Regel nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit tun. Die Fristen variieren je nach Anbieter. Beim Nürnberger Komfort 80 beträgt die Mindestlaufzeit ein Jahr mit monatlicher Kündigungsfrist, beim Allianz Mein Zahnschutz 90 sind es zwei Jahre. Achten Sie bereits beim Abschluss auf diese Bedingungen, damit Sie bei Bedarf flexibel wechseln können.

Quellen: Verbraucherzentrale

7. Fazit: Für wen sich eine ZZV wirklich lohnt

Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich vor allem für alle, die bei Zahnersatz nicht auf die günstigste Regelversorgung beschränkt sein wollen. Der Unterschied zwischen 761 Euro Eigenanteil ohne Versicherung und 76 Euro mit einem 90-Prozent-Tarif zeigt das deutlich. Bei Implantaten, die zwischen 1.800 und 3.500 Euro kosten, fällt die Ersparnis noch stärker ins Gewicht.

Was eine Zahnzusatzversicherung im Monat kostet und welche Beitragsfaktoren entscheidend sind, zeigt unser Ratgeber Was kostet eine Zahnzusatzversicherung? Beiträge, Faktoren, Rechenbeispiele .

Wenn Sie einen bestehenden Tarif wechseln oder kündigen möchten, finden Sie alle wichtigen Fristen und Hinweise in unserem Ratgeber Zahnzusatzversicherung kündigen und wechseln .

Die Zahnstaffel begrenzt den Schutz in den ersten Jahren. Wer zeitnah eine teure Behandlung erwartet, sollte Tarife mit hohen Erstattungsgrenzen im ersten Jahr vergleichen. Wer langfristig vorsorgt, profitiert davon, dass die meisten Tarife spätestens ab dem fünften Jahr ohne Begrenzung erstatten. Behandlungen, die Ihr Zahnarzt bereits empfohlen hat, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Klären Sie zuerst Ihren konkreten Bedarf: Brauchen Sie in erster Linie Schutz bei Zahnersatz, oder sollen auch Zahnreinigung und Kieferorthopädie abgedeckt sein? Vergleichen Sie dann Tarife nicht nur nach dem Erstattungsprozentsatz, sondern auch nach Zahnstaffel, Jahreslimits und abgedeckten Leistungsbereichen. Lassen Sie sich bei aktuellem Behandlungsbedarf einen Heil- und Kostenplan erstellen und rechnen Sie die Erstattung mit verschiedenen Tarifen durch. So finden Sie den Tarif, der zu Ihrer Situation passt.

Wie das Zusammenspiel zwischen GKV-Festzuschuss, Eigenanteil und Zahnzusatzversicherung in der Praxis funktioniert, erklärt unser Bridge-Ratgeber Zahnersatz Kosten: Was zahlt die Kasse wirklich? .

Den umfassenden Tarifvergleich mit Testsieger-Übersicht und Auswahlkriterien finden Sie in unserem Ratgeber Zahnzusatzversicherung Vergleich 2026: Testsieger und Kriterien .

8. Häufige Fragen

Die Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif 75 bis 100 Prozent der Implantatkosten, die nach dem GKV-Festzuschuss übrig bleiben. Die GKV zahlt bei einem Implantat nur den Zuschuss für die Zahnlückenversorgung (553 bis 691 Euro), nicht für das Implantat selbst.

Bei einem Implantat für 3.000 Euro und einem 100-Prozent-Tarif bleiben im ersten Versicherungsjahr trotzdem 947 Euro Eigenanteil, weil die Zahnstaffel die maximale Erstattung deckelt. Ab dem vierten Jahr entfällt diese Begrenzung bei den meisten Tarifen.

Schließen Sie die Versicherung rechtzeitig ab, bevor Ihr Zahnarzt ein Implantat empfiehlt. Bereits angeratene Behandlungen sind vom Schutz ausgeschlossen.

Ja, durch die Zahnstaffel. Sie begrenzt den maximalen Erstattungsbetrag in den ersten Versicherungsjahren. Im ersten Jahr liegt die Grenze je nach Tarif zwischen 800 und 1.750 Euro, im zweiten Jahr zwischen 1.600 und 3.500 Euro.

Die Zahnstaffel ist keine Wartezeit. Sie können sofort Leistungen in Anspruch nehmen, nur der maximale Euro-Betrag ist gedeckelt. Ab dem vierten oder fünften Jahr entfällt die Begrenzung bei allen Tarifen vollständig.

Vergleichen Sie die Zahnstaffel-Grenzen verschiedener Tarife, wenn Sie in den nächsten Jahren eine teure Behandlung erwarten. Ein höheres Limit im ersten Jahr kann mehrere hundert Euro Eigenanteil vermeiden.

Die Versicherung zahlt nicht für Behandlungen, die Ihr Zahnarzt vor Vertragsabschluss bereits empfohlen oder angeraten hat. Auch laufende Behandlungen und Leistungen, die über die Zahnstaffel hinausgehen, werden nicht erstattet.

Zusätzlich deckt nicht jeder Tarif alle Leistungsbereiche ab. Kieferorthopädie für Erwachsene ist ein häufiges Beispiel: Einige Tarife erstatten hier 100 Prozent bis 8.000 Euro, andere zahlen gar nichts. Ähnlich verhält es sich mit Bleaching oder Vollnarkose.

Lesen Sie die Tarifbedingungen vor dem Abschluss aufmerksam und prüfen Sie, welche Leistungsbereiche konkret eingeschlossen sind.

Nach der Behandlung reichen Sie die Zahnarztrechnung bei Ihrer Versicherung ein. Die meisten Anbieter bieten dafür eine App oder ein Online-Portal an. Die Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen.

Bei Zahnersatz erstellt Ihr Zahnarzt vorher einen Heil- und Kostenplan. Diesen reichen Sie vor der Behandlung bei der Versicherung ein, um eine Leistungszusage zu erhalten. So wissen Sie vorab, wie hoch Ihr Eigenanteil ausfällt. Die GKV rechnet ihren Festzuschuss direkt mit dem Zahnarzt ab.

Bewahren Sie alle Rechnungen und den Heil- und Kostenplan auf. So vermeiden Sie Verzögerungen bei der Erstattung.

Die Zahnstaffel ist eine kumulative Erstattungsgrenze, die in den ersten Versicherungsjahren gilt. Sie begrenzt den maximalen Betrag, den die Versicherung insgesamt auszahlt, nicht den Erstattungsprozentsatz.

Ein Beispiel: Beim Concordia ZAHN SORGLOS 100 liegt das Limit im ersten Jahr bei 1.500 Euro. Auch wenn der Tarif 100 Prozent erstattet, zahlt er in diesem Jahr maximal 1.500 Euro. Ab dem vierten Jahr entfällt die Begrenzung komplett.

Verwechseln Sie die Zahnstaffel nicht mit einer Wartezeit. Bei 37 von 38 Tarifen im Vergleich beginnt der Versicherungsschutz sofort, nur der maximale Betrag ist in den Anfangsjahren gedeckelt.

Für die Zahnreinigung allein rechnet sich eine Zahnzusatzversicherung nur bei günstigen Tarifen. Eine PZR kostet 70 bis 150 Euro pro Sitzung, die GKV übernimmt sie nicht als Pflichtleistung.

Fast alle Tarife erstatten die PZR zu 100 Prozent, allerdings mit einem Jahreslimit von 100 bis 275 Euro. Wer zweimal im Jahr zur Zahnreinigung geht, spart bei einem Jahreslimit von 120 Euro bis zu 120 Euro. Der Hauptnutzen einer Zahnzusatzversicherung liegt aber beim Zahnersatz, wo die Eigenanteile deutlich höher sind.

Betrachten Sie die PZR-Erstattung als willkommenen Zusatznutzen und wählen Sie den Tarif primär nach der Zahnersatz-Leistung aus.

Die Rechnung reichen Sie direkt bei Ihrer Zahnzusatzversicherung ein, meistens über eine App, ein Online-Portal oder per Post. Fotografieren oder scannen Sie die Originalrechnung und laden Sie sie hoch.

Bei Zahnersatz läuft der Prozess zweistufig: Vor der Behandlung reichen Sie den Heil- und Kostenplan ein und erhalten eine Leistungszusage. Nach der Behandlung reichen Sie die Schlussrechnung ein. Die Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen auf Ihr Konto.

Reichen Sie Rechnungen zeitnah ein. Viele Versicherer haben Einreichungsfristen. Halten Sie Ihre Versichertennummer und die Rechnung griffbereit.

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